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Wohnraum- und Bauoffensive: Nachhaltig investieren, steuerlich profitieren

Online seit 13. November 2024, Lesedauer: 3 Min.

Das Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" reagiert auf gestiegene Zinsen und Baukosten, fรถrdert leistbaren Wohnraum und unterstรผtzt die Klimaziele. Neben wirtschaftspolitischen MaรŸnahmen wurden steuerliche Anreize geschaffen, darunter die beschleunigte Abschreibung fรผr energieeffiziente Wohngebรคude und ein ร–kozuschlag fรผr Sanierungen.

Befristete Erhรถhung der Abschreibung fรผr Wohngebรคude

Die Mรถglichkeit zur beschleunigten Abschreibung (AfA) fรผr Gebรคude gemรครŸ ยง 8 Abs. 1a EStG wird befristet erweitert. Wohngebรคude, die zwischen dem 01.01.2024 und dem 31.12.2026 fertiggestellt werden, kรถnnen in den ersten drei Jahren mit einem Abschreibungssatz von 4,5 % (dem dreifachen regulรคren Satz) abgeschrieben werden. Voraussetzung dafรผr ist, dass das Gebรคude den โ€žGebรคudestandard Bronzeโ€œ gemรครŸ dem โ€žKlimaaktiv-Kriterienkatalogโ€œ in der Version 2020 des BMK erfรผllt. Die Halbjahresabschreibung findet in diesem Zusammenhang keine Anwendung.

Bessere Abschreibungsmรถglichkeit fรผr SanierungsmaรŸnahmen

Herstellungsaufwand ist gemรครŸ ยง 28 Abs. 3 EStG grundsรคtzlich รผber die Restnutzungsdauer des Gebรคudes im Rahmen der AfA abzuschreiben. Ab dem Kalenderjahr 2024 kann dieser jedoch bei SanierungsmaรŸnahmen beschleunigt รผber die Fรผnfzehntelabsetzung berรผcksichtigt werden. Voraussetzung hierfรผr ist der Erhalt einer Bundesfรถrderung nach dem 3. Abschnitt des Umweltfรถrderungsgesetzes. Diese Regelung schafft steuerliche Anreize insbesondere fรผr รถkologisch orientierte MaรŸnahmen zur โ€žNachverdichtungโ€œ.

ร–ko-Zuschlag fรผr Wohngebรคude

Die Erreichung der Klimaziele steht auch im Fokus der Wohnraum- und Bauoffensive. Als Ergรคnzung zum bestehenden ร–ko-Sonderausgabenpauschale fรผr den Privatbereich wurde ein zusรคtzlicher ร–kozuschlag eingefรผhrt, um klimafreundliche Sanierungen bei vermieteten Wohngebรคuden steuerlich zu fรถrdern. Fรถrderfรคhige MaรŸnahmen, wie bspw. die Dรคmmung von AuรŸenwรคnden, der Austausch von Fenstern oder der Anschluss an ein Fernwรคrmenetz, werden mit einem Zuschlag von 15 % unterstรผtzt. Dieser Zuschlag kann in den Jahren 2024 und 2025 als Betriebsausgabe oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Unser Fazit:
Das Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" setzt gezielte Anreize, um nachhaltiges Bauen und Sanieren steuerlich attraktiver zu machen. Mit der befristeten Mรถglichkeit der beschleunigten Abschreibung fรผr energieeffiziente Neubauten und dem neuen ร–kozuschlag fรผr SanierungsmaรŸnahmen werden รถkologische Investitionen gefรถrdert. MaรŸnahmen wie Dรคmmung, Fenstertausch oder ein Fernwรคrmeanschluss bieten sowohl wirtschaftliche Vorteile als auch einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele.
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